KI Betriebsrat
Keynote-Vortrag

KI im Betriebsrat: Mitbestimmung in der digitalen Transformation

Ihre Rechte und Pflichten beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen

KI Betriebsrat
  • Sie kennen Ihre Mitbestimmungsrechte bei der KI-Einführung genau
  • Sie wissen, wann eine Betriebsvereinbarung zu KI erforderlich ist
  • Sie verstehen die wichtigsten Bestimmungen des AI-Acts
  • Sie können KI-Risiken für Beschäftigte richtig bewerten

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt grundlegend – und damit auch die Betriebsratsarbeit. Als Arbeitnehmervertretung stehen Sie vor neuen Herausforderungen: Welche Mitbestimmungsrechte haben Sie bei der KI-Einführung? Was bedeutet der AI-Act für Ihre tägliche Arbeit? Wie schützen Sie die Beschäftigten vor negativen Auswirkungen?

In diesem praxisorientierten Keynote-Vortrag erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um KI-Projekte im Unternehmen kompetent zu begleiten und die Interessen der Belegschaft wirksam zu vertreten.

Welchen Keynote Speaker für KI im Betriebsrat buchen?

KI Betriebsrat

Prof. Dr. Gerald Lembke

Prof. Dr. Gerald Lembke ist ein führender deutscher Experte für Künstliche Intelligenz in Unternehmen und digitale Transformation. Als Studiengangsleiter für Digitale Medien an der DHBW Mannheim und Leiter des Steinbeis‑Transferzentrums Digital Medien und Kommunikation verbindet er Wissenschaft mit Praxis. Mit über 25 Jahren Erfahrung begleitet er Unternehmen und Führungskräfte bei der strategischen Einführung von KI‑Technologien, KI‑Agenten und der Neuausrichtung von Geschäftsmodellen im Zeichen der digitalen Transformation.

  • Autor von 13 Sachbüchern zu Digitalisierung, KI und Zukunft der Arbeit
  • Über 1.000 Digitalprojekte in Wirtschaft, Verwaltung und Bildung initiiert und begleitet – mit klarem Umsetzungs‑ und Mittelstands‑Fokus
  • Regelmäßiger Experte in Wirtschaftswoche, FOCUS, SAT.1 und ZDF, gefragt für Einschätzungen zu KI, Digitalisierung, New Work und digitalem Lernen
  • Wissenschaftliche Fundierung durch Lehre an der DHBW Mannheim und Praxis‑Transfer‑Kompetenz über das Steinbeis‑Transferzentrum Digitale Medien und Kommunikation

Was ihn als Speaker auszeichnet: Gerald Lembke verknüpft tiefes Fachwissen mit praxisnaher Umsetzungskompetenz und einer klaren Haltung: weniger Buzzwords, mehr Handlungsoptionen.

Mehr erfahren auf gerald-lembke.de →

Das feedbacken Teilnehmer nach seinen Vorträgen:

Prof. Dr. Gerald Lembke verbindet Humor, Tiefgang und Praxisnähe auf eine Weise, die ich so noch nicht erlebt habe. Komplexe digitale Zusammenhänge wurden für unser Management plötzlich greifbar und sofort umsetzbar."

Was mich besonders beeindruckt hat: Kein Standardvortrag, keine Folien von der Stange. Prof. Lembke ist konsequent individuell auf unsere Branche eingegangen und hat unsere Herausforderungen treffsicher adressiert."

Prof. Lembke holt die Menschen genau da ab, wo sie stehen – vom Azubi bis zur Geschäftsführung. Komplexe KI- und Digitalthemen wurden für alle verständlich, ohne an fachlicher Tiefe zu verlieren."

Ich habe selten erlebt, dass nach einem Vortrag so viele konkrete Umsetzungsprojekte angestoßen wurden. Seine Impulse haben direkt in unserem Haus für Bewegung gesorgt."

Gerald Lembke denkt Digitalisierung nicht als Technik-, sondern als Kulturthema. Das hat bei uns intern viel bewegt und neue Gespräche angestoßen, die weit über den Veranstaltungstag hinausgehen."

Seine Change-Kompetenz merkt man vor allem daran, wie er mit Widerständen umgeht. Er nimmt Ängste ernst, zeigt Alternativen auf und macht Veränderung erlebbar statt bedrohlich."

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei KI-Systemen?

Der Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen löst verschiedene Mitbestimmungsrechte aus. Besonders relevant sind die Bereiche Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sowie die Einführung neuer Technologien nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Wenn KI-Systeme Arbeitsplätze bewerten, Leistungen messen oder Verhalten überwachen können, ist eine Betriebsvereinbarung zwingend erforderlich. Auch bei der Personalauswahl durch KI-gestützte Bewerbungsverfahren greifen Ihre Mitbestimmungsrechte. Verstehen Sie die rechtlichen Grundlagen und setzen Sie Ihre Rechte strategisch ein, um die Beschäftigten zu schützen.

VORTRAGSINHALTE

  • KI-Grundlagen für Betriebsräte verständlich erklärt
  • Mitbestimmungsrechte bei KI-Einführung im Detail
  • AI-Act und seine Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit
  • Datenschutz und KI: Was Betriebsräte wissen müssen
  • Betriebsvereinbarungen zu KI erfolgreich gestalten
  • Schutz der Beschäftigten vor KI-Diskriminierung
  • Praktische Checklisten für die Betriebsratsarbeit
  • Fallbeispiele aus der Unternehmenspraxis

Was Sie konkret aus dem Vortrag mitnehmen

Sie kennen Ihre Mitbestimmungsrechte bei der KI-Einführung genau
Sie wissen, wann eine Betriebsvereinbarung zu KI erforderlich ist
Sie verstehen die wichtigsten Bestimmungen des AI-Acts
Sie können KI-Risiken für Beschäftigte richtig bewerten
Sie haben konkrete Formulierungshilfen für Betriebsvereinbarungen
Sie kennen Ihre Rechte bei KI-gestützter Personalauswahl

Live-Demonstration

Erleben Sie live, wie KI-Systeme Entscheidungen treffen und welche Risiken dabei entstehen können. Anhand konkreter Beispiele zeige ich Ihnen, worauf Sie als Betriebsrat achten müssen.

Was bedeutet der AI-Act für Betriebsräte?

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und schafft neue Pflichten für Unternehmen beim KI-Einsatz. Als Betriebsrat müssen Sie verstehen, welche KI-Systeme als Hochrisiko-Anwendungen gelten und welche besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Verstöße gegen den EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Besonders relevant für die Betriebsratsarbeit sind KI-Systeme in der Personalverwaltung, bei der Bewerbungsauswahl und der Leistungsbewertung. Nutzen Sie die neuen Regelungen, um den Schutz der Beschäftigten zu stärken und transparente KI-Prozesse zu fordern.

Keynote für...

Betriebsratsvorsitzende

Strategische Führung bei KI-Themen und rechtssichere Entscheidungen

Betriebsratsmitglieder

Fundiertes KI-Wissen für die tägliche Interessenvertretung

Personalräte

Spezifische Kenntnisse für den öffentlichen Dienst

Gewerkschaftsvertreter

Expertise für die übergreifende Arbeitnehmervertretung

Keynote Anfrage

Alternativ: Hallo@Gerald-Lembke.de

Häufig gestellte Fragen

Welchen Keynote Speaker für KI im Betriebsrat buchen?

Prof. Dr. Gerald Lembke ist der ideale Referent für KI-Vorträge im Betriebsrat. Als Autor von 13 Fachbüchern und Experte für digitale Transformation bringt er über 25 Jahre Erfahrung mit. Er erklärt komplexe KI-Themen verständlich und praxisnah für Arbeitnehmervertretungen.

Was kostet ein Keynote-Vortrag zu KI für Betriebsräte?

Die Kosten variieren je nach Format, Dauer und Anpassungsgrad. Faktoren sind die Teilnehmerzahl, ob vor Ort oder digital, und der gewünschte Interaktionsgrad. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei KI-Systemen?

Betriebsräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte bei KI-Einführung, besonders bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie neuen Technologien. Eine Betriebsvereinbarung ist oft zwingend erforderlich. Der Vortrag erklärt alle relevanten Paragraphen und deren praktische Anwendung.

Was müssen Betriebsräte über den AI-Act wissen?

Der EU AI Act schafft neue Schutzstandards für Hochrisiko-KI-Systeme, besonders in der Personalverwaltung. Betriebsräte können diese Regelungen nutzen, um Transparenz und Beschäftigtenschutz zu fordern. Der Vortrag zeigt konkrete Handlungsoptionen auf.

Wie kann der Betriebsrat KI-Diskriminierung verhindern?

KI-Systeme können unbewusst diskriminieren, etwa bei der Bewerbungsauswahl. Betriebsräte haben das Recht, Algorithmen auf Fairness zu prüfen und transparente Entscheidungsprozesse zu fordern. Der Vortrag zeigt praktische Kontrollmechanismen auf.

Welche KI-Schulungen brauchen Betriebsräte wirklich?

Betriebsräte benötigen praxisnahe Schulungen zu Mitbestimmungsrechten, rechtlichen Grundlagen und konkreten Handlungsoptionen. Reine Technik-Schulungen reichen nicht aus. Der Vortrag fokussiert auf anwendbares Wissen für die Interessenvertretung.